Basierend auf Art. 19 der Verbandsstatuten gibt es folgende vier Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder, Einzelmitglieder, Kollektivmitglieder.
Aktivmitglieder sind Baufachleute mit einer Zusatzausbildung in Haustechnik, Haustechnikfachleuten mit einer Zusatzausbildung in Bautechnik, Personen mit einer Zusatzausbildung in Bau- und Haustechnik und solche, welche vor dem Inkrafttreten dieser Mitgliederrichtlinie die Aktivmitgliedschaft zugesprochen wurde.
Der Vorstand kann der Generalversammlung Personen, die sich ausserordentlicherweise für die Verbandsziele eingesetzt haben, als Ehrenmitglieder vorschlagen.
Als Einzelmitglieder können Personen aufgenommen werden, die Interesse an den Zielen des Verbandes haben und/oder diese entsprechend fördern wollen.
Als Kollektivmitglieder können Firmen, Gemeinden, Vereine etc. aufgenommen werden, die Interesse an den Zielen des Verbandes haben und/oder diese entsprechend fördern wollen.
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