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4. KONZEPTE FÜR ALTBAUTEN |
| 4.1 Das Vergleichsobjekt Die meisten Bauten, welche heute zur Erneuerung anstehen, stammen aus den 50er bis 70er Jahren. Dementsprechend wird die Vergleichbasis definiert. Wir verwenden das gleiche 5-Familienhaus wie für die Neubauten, allerdings mit dem technischen Standard der 60er Jahre (vgl. Kasten). Energiebezugsfläche EBF = 800 m² Sanierungsbedarf: etwa -60% |
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| 4.2 Die Massnahmen Einige Optimierungsmassnahmen für Neubauten können unverändert auf Sanierungsobjekte angewandt werden und erzielen dabei etwa die gleiche Wirkung wie bei Neubauten (vgl. Kasten). Gerade von den bei Neubauten besonders erfolgreichen Massnahmen kommen jedoch einige bei Altbausanierungen meistens nicht in Frage, vor allem natürlich die architektonischen Massnahmen. Die meisten Massnahmen können zwar übernommen werden, haben aber eine andere (meist stärkere) Wirkung als bei Neubauten. Der Grund liegt beim veränderten Ausgangspunkt: Je schlechter der Ausgangszustand, desto grösser die Wirkung. Einige Massnahmen kommen neu hinzu. Sie beziehen sich Wärmebrücken, wie sie bei Altbauten häufig anzutreffen sind. Sie werden im nächsten Abschnitt kurz besprochen. Die Angaben zur Wirkung der Sanierungsmassnahmen, vor allem der baulichen, sind als Näherung zu verstehen. Viele Unbekannte beeinflussen das Resultat. Eine genaue Berechnung ist nur am konkreten Objekt möglich. |
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| 4.3 Die Balkone Die meisten Wärmebrücken an Altbauten (Deckenauflager, Stürze, Brüstungen...) verschwinden durch das Anbringen einer äusseren Fassadendämmung von selbst. Sie werden deshalb hier nicht näher behandelt. Die schwierigste Wärmebrücke sind jedoch meist die Balkonplatten, welche früher in einem Guss mit den Geschossdecken betoniert wurden und wie Kühlrippen wirken. Um diese Schwachstelle zu beseitigen, gibt es zwei Alternativen:
Sanierungspotential: bis zu 5 % |
¹) Nur erreichbar mit optimaler Wärmedämmung oder Luft- |
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| 4.4 Fenster Schlecht unterhaltene Holzfenster müssen ersetzt werden. In diesem Fall können die *E-Zahlen für Neubauten unverändert übernommen werden. Wenn die Rahmen noch in gutem Zustand sind, genügt es oft, die äussere Scheibe durch ein IR-reflektierendes Glas oder sogar durch ein Wärmeschutzelement zu ersetzen und die Falzdichtungen zu erneuern bzw. neu einzubauen. Sanierungspotential: bis zu 5 % |
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| 4.5 Heizungsrohre Das Nachisolieren von ungedämmten Heizungsrohren in unbeheizten Räumen ist eine wirksame und kostengünstige Massnahme. Sanierungspotential: bis zu 5 % |
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| 4.6 Die Einzelmassnahmen Die in der nebenstehenden Tabelle angegebenen Resultate werden dann erzielt, wenn die betreffende Massnahme als erste Verbesserung des Vergleichsobjekts angewandt wird. In Kombination mit anderen Massnahmen können sich die Wirkungen gegenseitig stark beeinflussen. Die Angaben dienen als Hilfe zur Erarbeitung sinnvoller Konzepte. Sie können natürlich für ein konkretes Objekt nicht die detaillierte Energiebilanz ersetzen. |
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| 4.7 Die Massnahmenpakete Das weitere Vorgehen ist gleich wie bei den Neubauten. Auch hier können zusammengehörige Massnahmen zu sinnvollen Paketen zusammengefasst werden. Deren Anwendung ist jedoch nicht zwingend. Bei Altbauerneuerungen können die Pakete oft aus technischen, finanziellen oder ästhetischen Gründen (Denkmalschutz!) nur teilweise verwirklicht werden. |
Die Zahlen in dieser Tabelle können von den vorigen Tabellen abweichen, weil die kombinierten Massnahmen sich gegenseitig beeinflussen. |
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| 4.8 Die architektonischen Massnahmen Von den architektonischen Massnahmen sind für Altbauten leider nur noch zwei übriggeblieben, nämlich der Fensterrahmenanteil (sofern die Fenster überhaupt ersetzt werden müssen) und die Balkone. Sie können als Einzelmassnahmen direkt in die Sanierungskonzepte übernommen werden. |
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| 4.9 Die bautechnischen Massnahmen Die bautechnischen Massnahmenpakete sind analog zum Neubau zusammengestellt. Allerdings ist ihre Wirkung viel grösser, weil der Anfangszustand schlechter ist. |
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| 4.10 Die haustechnischen Massnahmen Unter der Annahme, dass die Haustechnik bei den meisten Altbausanierungen total erneuert werden muss, unterscheiden sich die diesbezüglichen Einzelmassnahmen nur unwesentlich von den Neubauten. Die Bildung von Paketen drängt sich nicht auf. |
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4.11 Konzepte
Was schon bei den Neubauten festgehalten wurde, gilt bei Sanierungen erst recht: Das Sanierungskonzept muss für jedes Objekt individuell zusammengestellt werden. Die in der Tabelle dargestellten Konzepte sind wiederum als Beispiele zu verstehen. Normalerweise soll zuerst das Gebäude saniert werden, und erst dann die Haustechnik. Im umgekehrten Fall wäre die Haustechnik nach der späteren Gebäudesanierung überdimensioniert. Das Konzept 1 beschränkt sich auf bauliche Massnahmen. Weil der Grenzwert für Altbauten doppelt so hoch ist wie für Neubauten, kann damit allein bereits der MINERGIE-Standard erfüllt werden. Das Konzept 2 eignet sich für die Verbesserung eines relativ neuen Gebäudes, welches baulich in gutem Zustand ist, aber dessen Haustechnik erneuerungsbedürftig ist, oder als zweite Etappe für ein Haus, welches baulich bereits saniert wurde. Das Konzept 3 ist eine häufig angewandte Kombination, welche sich durch ein sehr gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis auszeichnet. |
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© WebVersion by Oerlikon Journalisten AG, Juni 98
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